Alleingesellschafter Jede Personengesellschaft muss bei Vermeidung ihrer Auflösung zu jeder Zeit mindestens zwei Gesellschafter (Mitglieder) haben. Bei der Kapitalgesellschaft ist eine Mehrzahl von Gesellschaftern nur zu ihrer Gründung und Entstehung erforderlich. Später können alle Anteile am Gesellschaftskapital sich in der Hand eines Gesellschafters befinden. A. häufig bei der GmbH, selten bei der AG (Alleinaktionär).
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