Allod

im altdeutschen Recht das freie Grundeigentum; Gegensatz: Lehnsgut (feudum) und Fidei- kommiss.

ist im mittelalterlichen deutschen Recht das keinen zusätzlichen Beschränkungen unterliegende Familiengut (Volleigentum etwa im Gegensatz zum Lehen).

war im Mittelalter freies Land, das keiner Lehensherrschaft (Lehen) unterstand.




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