Allonge

Wechselanhang. Mit dem Wechsel verbundenes Papier, das zur Aufnahme von Indossamenten oder Wechselprotesten dient, wenn die Wechselurkunde hierfür nicht ausreicht, Art. 13 WechselG.

Anhang (z. B. an Wechsel)

(Anhang) ist ein mit einem Wechsel verbundenes Blatt, auf das Indossamente oder ein Wechselprotest gesetzt werden, wenn das Wechselpapier selbst dazu nicht mehr ausreicht (Art. 13 I 1, 81 I, III WechselG).




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