Allphasensteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer, die bei jedem Wechsel der Verfügungsmacht oder des Eigentums auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben wird, z. B. die Umsatzsteuer. Bei der Einphasensteuer wird der Unternehmer auf nur einer Umsatzstufe betroffen, bei der Mehrphasensteuer auf mehreren, bestimmten Umsatzstufen.
Weitere Begriffe : Rechtsnachfolger | Kaiser | Notvorstand |
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