Allphasen-Umsatzsteuer
Das deutsche Umsatzsteuerrecht geht im Einklang mit dem Umsatzsteuerrecht der Europäischen Gemeinschaft davon aus, dass grundsätzlich für jeden Umsatz, den ein Produkt von der Herstellung bis zum Endverbraucher durchläuft, (d. h. in jeder Phase) eine Besteuerung stattfindet. Würde die Steuer von Phase zu Phase ohne Korrektur weitergegeben (sog. „Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer”), käme es zu einer Kumulierung der Umsatzsteuer, denn die Umsatzsteuer würde im Preis überwälzt werden und ginge so in die Bemessungsgrundlage der nachfolgenden unternehmerischen Leistung mit ein. Es würde Umsatzsteuer von der Umsatzsteuer erhoben, was zu einer erheblichen verfassungswidrigen Wettbewerbsverzerrung führen würde (BVerfGE 21, 12).
Seit dem 1.1. 1968 wird deswegen die deutsche Umsatzsteuer als „Allphasen-Netto-Umsatzsteuer” mit Vorsteuerabzug (Vorsteuer) erhoben. Die Gewährung eines Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die die empfangene Leistung ihrerseits zur Ausführung von Umsätzen verwenden, führt zu einer Beschränkung der Steuerschuld auf den Nettomehrwert. Im Ergebnis wird erreicht, dass jeder Unternehmer Steuern nur in Höhe der bei ihm eingetretenen Wertschöpfung (sog. Mehrwert) schuldet und regelmäßig nur der Endverbraucher durch die Umsatzsteuer belastet wird.
Hersteller H liefert an Einzelhändler E einen Fernseher zum Preis von 1 190 € (1000 € zzgl. 190 € USt). E veräußert den Fernseher für 2 380 € (2 000 € zzgl. 380 €) an den Verbraucher V.
H hat für die von ihm durchgeführte Lieferung Umsatzsteuer in Höhe von 190 € zu entrichten.
E schuldet für die von ihm an V ausgeführte Lieferung 380 € Umsatzsteuer. Ihm steht andererseits aus der an ihn von H ausgeführten Lieferung ein Vorsteuerabzug von 190 € zu.
V schuldet als Nichtunternehmer keine Umsatzsteuer. Er zahlt aber im Kaufpreis den Umsatzsteueranteil mit. Da ihm kein Vorsteuerabzug zusteht, ist er mit der Umsatzsteuer (hier in Höhe von 380€€) wirtschaftlich belastet. Die Belastung des V entspricht dem Ertrag des Fiskus. Dieser erhält von H 190 € und von E 190 € (380 € Umsatzsteuer minus 190 € Vorsteuer), zusammen also 380 €.
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