AlpenkonventionDie A. v. 7. 11. 1991 (BGBl. 1994 II 2538) bezweckt die Erhaltung und den Schutz der Alpen durch eine ganzheitliche Politik der Vertragsparteien unter Beachtung des Kooperations-, des Vorsorge- und des Verursacherprinzips. Dazu wurden Maßnahmen-Protokolle zu 9 Politikbereichen wie Raumplanung, Tourismus oder Energie verabschiedet, die 2002 für D in Kraft getreten sind.
Weitere Begriffe : Entladen | Kollisionsnorm, allseitige | Verbindlichkeiten des Reiches, Reichsschulden |
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