Raumplanung

die zum Zweck der Raumordnung erfolgende Planung. Sie gliedert sich in die Planungsstufen der Bundes-, Landes-, Regional- und Ortsplanung (Bauleitplanung).

ist die zusammenfassende und überörtliche Planung des Raumes zum Zweck der Raumordnung. Sie ist deren zentrales Instrument. Sie gliedert sich in die vier Planungsstufen der Bundesplanung, der Landesplanung, der Regionalplanung und der Ortsplanung (Bauleitplanung). Lit.: Koch, H./Hendler, R., Baurecht, Raumordnungsund Landesplanungsrecht, 4. A. 2004




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