Altersgeld
eine Art Ruhegeld für Landwirte nach der Hofübergabe.
Das A. war eine Leistung der Altershilfe für Landwirte nach dem Ges. über eine Altershilfe für Landwirte. An die Stelle des A. ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Alterssicherung der Landwirte - ALG - vom 29. 7. 1994 (BGBl. I 1890 m. Änd.) am 1. 1. 1995 die Altersrente vom 65. Lebensjahr an getreten.
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