durch Überlieferung geprägte Kleidung einer Berufsgruppe; bei Gericht: Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Protokollführer haben eine Robe zu tragen. Amts-od. Prozesshandlung ohne Amtskleidung ist jedoch rechtswirksam. Bild (Robe u. Barett) bei Richter.