Amtskleidung

durch Überlieferung geprägte Kleidung einer Berufsgruppe; bei Gericht: Richter,
Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Protokollführer haben eine Robe zu tragen. Amts-od. Prozesshandlung ohne Amtskleidung ist jedoch rechtswirksam. Bild (Robe u. Barett) bei Richter.

Amtstrachten.




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