Amtswalter

ist der Inhaber eines Amtes. Er steht in einem beamtenrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verhältnis zu seinem Dienstherrn und in einem organisationsrechtlichen Verhältnis zu einem Verwaltung sträger.

Beamter, Angestellter oder Arbeiter im öffentlichen Dienst, der zum Inhaber eines bestimmten Amtes bestellt ist und der mit der Wahrnehmung der dem Amt zugewiesenen Aufgaben betraut ist.




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