AnfängerAnfänger nehmen im Straßenverkehr keine Sonderstellung ein, auch wenn sie ein entsprechendes Hinweisschild am Heckfenster mitführen. Wenn ein Anfänger einen Verkehrsunfall verursacht, der darauf zurückzuführen ist, daß der Fahrer der Verkehrssituation nicht gewachsen war, so kann sein Verschulden darin liegen, daß er sich überhaupt ans Steuer gesetzt hat, obwohl er bei genügender Aufmerksamkeit hätte erkennen können und müssen, daß er noch nicht hinreichend fahrtechnisch geschult sei. Auch wer die Fahrprüfung bestanden hat, muß sich noch immer selbstprüfend darüber vergewissern, ob er den Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht zu werden vermag. Eventuell muß er seine Kenntnisse in Begleitung erfahrener Kraftfahrer auf weniger belebten Straßen oder auf eigens hierzu geschaffenen Verkehrsräumen (Verkehrsübungsplätzen) erst hinreichend vervollständigen.
Weitere Begriffe : Straferlass | kirchliche Zwecke | Arbeitsvergütung |
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