animus socii
(lat. Wille des Gehilfen) Beihilfe, Anstiftung, Teilnahme.
(lat.) Teilnehmerwille, Täterschaftstheorie, subjektive
lat. für Teilnehmerwillen; in der strafgerichtlichen Rspr. verwendeter Gegenbegriff zum animus auctoris, dem Täterwillen. Täterschaft, Vorsatzdelikte
Gehilfenwille eines an einer Straftat Beteiligten; animus auctoris.
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