animus socii

(lat. Wille des Gehilfen) Beihilfe, Anstiftung, Teilnahme.

(lat.) Teilnehmerwille, Täterschaftstheorie, subjektive

lat. für Teilnehmerwillen; in der strafgerichtlichen Rspr. verwendeter Gegenbegriff zum animus auctoris, dem Täterwillen. Täterschaft, Vorsatzdelikte

Gehilfenwille eines an einer Straftat Beteiligten; animus auctoris.




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