Anonymisierung

Datenschutzrecht: Verändern von personenbezogenen Daten (Daten, personenbezogene), sodass die Einzelangaben nur noch mit unverhältnismäßig großem Aufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 6 BDSG). Demgegenüber bedeutet die Pseudonymisierung das Ersetzen des Namens oder eines anderen Identifizierungsmerkmals durch ein Zeichen, um die Bestimmung der Person auszuschließen (§ 3 Abs. 6 a BDSG). Datenschutz




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