Im Sozialrecht : In der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen ein Freibetrag von 750 € vom Vermögen abzusetzen (sog. Anschaffungsfreibetrag; §12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II).
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Weitere Begriffe : Verzicht auf eine Sozialleistung | Kurland | Grenzregelung bei Grundstücken
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