antizipierte Notwehr

Sonderfall der Notwehr, bei
dem z. B. durch die Montage von Selbstschutzeinrichtungen (Selbstschussanlagen, Stromfallen etc.) die Notwehrhandlung zwar vor dem Angriff vorgenommen wird, ihre Wirkungen aber erst in der Notwehrlage eintreten. In diesen Fällen ist zwar die Gegenwärtigkeit des Angriffs als Notwehrvoraussetzung gewahrt, jedoch ist die Einhaltung der Notwehrschranken häufig zweifelhaft wegen ihrer meist exzessiven Wirkungen.




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