Kaufmännische Anweisung

kaufmännisches Orderpapier; eine Anweisung, die auf einen Kaufmann über Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen ohne Abhängigkeit von einer Gegenleistung ausgestellt ist. Z. B.: Travellerscheck.

Anweisung.

In § 363 Abs. 1 S. 1 HGB geregelte Anweisung i. S. d. §§ 783 ff. BGB über die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen mit zusätzlichen Erfordernissen. Der Angewiesene muss Kaufmann sein und die angewiesene Leistung darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein. Durch die positive Orderklausel wird die kaufmännische Anweisung zum gekorenen Orderpapier.




Vorheriger Fachbegriff: Kaufkraftschwund | Nächster Fachbegriff: Kaufmännische Buchführung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen