Travellerscheck

Reisescheck, ist eine Einrichtung des internationalen Zahlungsverkehrs, der es dem Inhaber erlaubt, sich auf Reisen bei bestimmten Banken im In- oder Ausland den bezeichneten Geldbetrag in der jeweiligen Währung auszahlen zu lassen und sich so gegen Verlust und Diebstahl von Bargeld zu schützen. Der Tr. ist eine bes. Form der kaufmännischen Anweisung: er wird ausgestellt von der Bank, bei der der Inhaber ein Konto unterhält, und bei der anderen Bank, die angewiesen ist, gegen Vorlage eingelöst.

ist die Anweisung an eine Bank, dem Inhaber des Travellerschecks (Reisendenschecks) eine bestimmte Geldsumme auszuzahlen. Lit.: Bösch, R., Der Reisescheck, 1987

ist eine besondere Form der Anweisung, die im internationalen Reiseverkehr gebräuchlich ist. Dem Inhaber des T. wird von der angewiesenen Stelle (meistens eine Bank) gegen Vorlage seines Reisepasses und Übergabe des T. der darin bezeichnete Geldbetrag ausbezahlt. Der T. gewährt daher Sicherheit vor Diebstahl und Verlust von Zahlungsmitteln. Zur Fälschung von T. Geld- und Wertzeichenfälschung.




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