Travellerscheck Reisescheck, ist eine Einrichtung des internationalen Zahlungsverkehrs, der es dem Inhaber erlaubt, sich auf Reisen bei bestimmten Banken im In- oder Ausland den bezeichneten Geldbetrag in der jeweiligen Währung auszahlen zu lassen und sich so gegen Verlust und Diebstahl von Bargeld zu schützen. Der Tr. ist eine bes. Form der kaufmännischen Anweisung: er wird ausgestellt von der Bank, bei der der Inhaber ein Konto unterhält, und bei der anderen Bank, die angewiesen ist, gegen Vorlage eingelöst.
Weitere Begriffe : Beratungshilfe | Reichsrat | Postwertzeichen |
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