Arbeitslos

(§118 SGB III) ist die Eigenschaft, die der Arbeitnehmer hat, der vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (oder nur eine geringfügige Beschäftigung bis zu 15 Wochenstunden ausübt) und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht. Der Arbeitslose kann einen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung haben. Lit.: Bubeck, T., Guter Rat bei Arbeitslosigkeit, 10. A. 2005




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