Arrha, arra (lat.), Draufgabe. Im fränkischen Reich gab es den Arrhavertrag. Durch Hingabe einer arrha erhielt der formlose Vertrag die bindende Kraft des Realvertrages, so dass der Empfänger dadurch zur Leistung verpflichtet wurde.
Weitere Begriffe : Europäischer Sozialfonds | Erhaltungspflicht | Dämmerung |
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