Arzneibuch Das Arzneibuch ist eine vom zuständigen Bundesministerium bekannt gemachte Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Das Arzneibuch enthält auch Regeln für die Beschaffenheit von Behältnissen und Umhüllungen (§ 55 I Arzneimittelgesetz - AMG i. d. F. v. 12. 12. 2005, BGBl. I 3394 m. Änd.).
Weitere Begriffe : Ausfallhypothek | Kollisionsnorm, versteckte | Abtretungsverbot |
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