Arzneimittelgesetz das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln ist ein durch Rechtsverordnungen ausfüllungsbedürftiges Rahmengesetz mit Begriffsbestimmungen (z. B. Arzneimittel, Stoffe, Sera, Impfstoffe, Arzneispezialitäten) sowie Vorschriften über die an Arzneimittel zu stellenden Anforderungen (z. B. Herstellung, Eintragung, Prüfung, Abgabe, Überwachung). Zuwiderhandlungen gegen das A. sind bussgeldpflichtig-
Weitere Begriffe : Testament, eigenhändiges | Beiladung | Regierungsakte |
MMnews
|