Atomkonsensist die Kurzbezeichnung für den Kompromiss zwischen Energiewirtschaft und BReg, der zum G über die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Energie führte (Atomgesetz). Inhalt ist neben der Beendigung der Kernenergienutzung die Gewährleistung eines ungestörten Betriebes durch Rechts- und Planungssicherheit, bis die festgelegten Reststrommengen produziert worden sind.
Weitere Begriffe : Geheimnis | Bayerisches Oberstes Landesgericht | Schranken der Grundrechte |
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