Aufenthaltsberechtigung Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Aufenthaltserlaubnis, die nur solchen Ausländern erteilt werden soll, die sich schon längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis gewährt die Aufenthaltsberechtigung grundsätzlich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das an keine Bedingungen geknüpft ist. Mindestvoraussetzung ist ein ununterbrochener 5-jähriger rechtmässiger Aufenthalt in der Bundesrepublik und vor allem die wirtschaftliche Eingliederung über die Arbeitstätigkeit. Über diese Mindestaufenthaltsdauer hinaus können dann die Ausländerbehörden mehr oder weniger willkürlich weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung festlegen, nach 8 Jahren soll allerdings die Erteilung zum Regelfall geworden sein.
Weitere Begriffe : Staatsvertrag | Steueranmeldung | Rechtsgut |
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