Aufklärungsquote
Anteil der festgestellten Straftäter an der Gesamtzahl der begangenen Straftaten. Diese Quote ist bei Kapitalverbrechen ziemlich hoch (etwa 80%), bei leichteren Straftaten (wie Diebstahl) hingegen ziemlich niedrig (etwa 7 %). Insgesamt liegt sie bei etwa 45 Prozent.
ist in der Kriminologie der Anteil der aufgeklärten Straftaten an der Zahl der gesamten bekannt gewordenen Delikte. Die A. ist deswegen eine relative Größe, weil die Zahl der bekannt gewordenen Delikte in unbekanntem Ausmaß von der Zahl der wirklichen Straftaten ab weicht (Dunkelziffer, Dunkelfeld). Sie hängt im Übrigen in erheblichem Maß von der jeweiligen Straftat und dem betreffenden Bundesland ab (z.B. bei Mord höher als bei Diebstahl, in Bayern höher als in Hessen). Zwischen 1955 und 1974 sank die (amtlich ermittelte) Gesamtaufklärungsquote in der Bundesrepublik Deutschland von 72% auf 45% (Nordrhein- Westfalen 1996 49%).
Verhältniszahlen.
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