Dunkelfeld

ist der nicht amtlich bekannte Teil der begangenen Straftaten. Die nach dem wahren Ausmaß der Straftaten suchende Dunkelfeldfor- schung vermutet bei den verschiedenen Straftaten verschieden große Dunkelfelder (z.B. sehr groß bei Ladendiebstahl sowie bei anderen wegen der Geringfügigkeit des Schadens oft nicht zur Anzeige gebrachten Taten). Kriminalpolitische Überlegungen müssen stets das D. mitberücksichtigen. Lit.: Raithel, J., Kriminalität und Gewalt im Jugendalter, 2003

(Dunkelziffer): Summe der Straftaten, die den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden sind und daher nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Polizeiliche Kriminalstatistik) auftauchen. Gegenbegriff ist das Hellfeld.
Es lässt sich aufteilen in das absolute Dunkelfeld, womit diejenigen Straftaten gemeint sind, die weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (-) Polizeiliche Kriminalstatistik) erfasst sind, noch durch Dunkelfeldforschung aufgehellt werden können, sowie in das relative Dunkelfeld, welches die im Rahmen der Dunkelfeldforschung berichtete Massenkriminalität erfasst.




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