Dunkelfeld ist der nicht amtlich bekannte Teil der begangenen Straftaten. Die nach dem wahren Ausmaß der Straftaten suchende Dunkelfeldfor- schung vermutet bei den verschiedenen Straftaten verschieden große Dunkelfelder (z.B. sehr groß bei Ladendiebstahl sowie bei anderen wegen der Geringfügigkeit des Schadens oft nicht zur Anzeige gebrachten Taten). Kriminalpolitische Überlegungen müssen stets das D. mitberücksichtigen. Lit.: Raithel, J., Kriminalität und Gewalt im Jugendalter, 2003
Weitere Begriffe : Kleinunternehmer | Unfallhaftpflichtrecht | Gewohnheitsmässigkeit |
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