Aufklärungsrüge Rüge im Rahmen der strafprozessualen Revision, wonach der Tatrichter seine Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. Abs. 2 StPO; Untersuchungsgrundsatz) verletzt habe, weil er von sich aufdrängenden Beweismitteln keinen Gebrauch gemacht habe und deshalb möglicherweise zu einem falschen Beweisergebnis gelangt sei. Voraussetzungen und Geltendmachung:
Weitere Begriffe : Auskunftspflicht (Selbstauskunft) | Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher | Runderlass |
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