Aufnahmeeinrichtungen

Im Sozialrecht :

Aufnahmeeinrichtungen sind Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, in die diese nach ihrer Einreise zunächst aufgenommen werden. Das AsylbLG differenziert bei den Leistungssätzen danach, ob die Bewerber sich in einer Gemeinschaftsunterkunft oder ausserhalb einer solchen aufhalten (§ 3 AsylbLG).




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