Aufzug, Versammlungsrecht: Unterfall einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel (Versammlungsgesetz), für die kennzeichnend ist, dass sie sich fortbewegt. Für den Aufzug gilt die Sondervorschrift des § 19 VersG.
Weitere Begriffe : Härtefallregelung | Darlehensvermittlungsvertrag | Quittungsüberbringer, Ermächtigung des |
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