Ausdrücklichkeitsgebot(Art. 19 I 2 GG) ist das Gebot an ein nachkonstitutionelles, ein Grundrecht auf Grund eines Gesetzesvorbehalts einschränkendes Gesetz, das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels zu nennen.
Weitere Begriffe : Polizeiverwaltungsgesetz | Frau | Extravaganten |
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