AuskunftsverweigerungUnter bestimmten Voraussetzungen können Behörden Auskunft verweigern (z. B. Staatsanwaltschaft während eines schwebenden Verfahrens). A.srecht besteht ausserdem für Zeugen, Beschuldigte und andere Personen, Aussageverweigerung, Zeugnisverweigerung.
Weitere Begriffe : Günstigkeitsprinzip | Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen | Patentschrift |
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