Aussetzung Hilfloser Wer eine wegen jugendlichen Alters, Gebrechlichkeit od. Krankheit hilflose Person (kann auch ein stark Betrunkener od. Rauschgiftsüchtiger sein) aussetzt (= Verbringen in eine den Hilflosen gefährdende neue Lage), od. wer eine solche Person in hilfloser Lage vorsätzlich verlässt, obwohl er zur Obhut verpflichtet ist od. für sie zu sorgen hat, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, Eltern von 6 Wochen bis zu 5 Jahren bestraft; ist eine schwere Körperverletzung die Folge, so Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren, bei Tod des Hilflosen: Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren (§ 221 StGB).
Weitere Begriffe : Verteilungsplan | Ersatzpflege | Baumschutz |
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