AusspannenAbwerben. Fallgruppe der im Sinne des § 1 UWG, Unterfall der Behinderung. Das Ausspannen von Kunden oder Mitarbeitern ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig.
Weitere Begriffe : Ad-hoc-Publizität | nichtrechtsfähig | Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen |
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