Ausstellungsrechtist ein Verwertungsrecht, das dem Urheber (Urheberrecht) eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Kunst oder eines Lichtbildes zusteht. Es berechtigt dazu, das Werk - z. B. Gemälde - öffentlich zur Schau zu stellen (§ 18 UrhG).
Weitere Begriffe : Unzucht mit Kindern | Bild-Ton-Aufzeichnungen und Übertragungen | Gesetz im materiellen Sinne |
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