Auswärtige Gewaltwerden diejenige Hoheitsbefugnisse eines Staates genannt, die die auswärtigen Angelegenheiten umfassen. Die a. G. ist keine eigene Staatsgewalt im Sinne der Gewaltentrennung, sondern jeweils Teil der gesetzgebenden Gewalt und der vollziehenden Gewalt.
Weitere Begriffe : Hohe Behörde | Kostenerstattung | Flösserei |
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