Auswanderungsbetrugist geschäftsmässige Verleitung Deutscher zur Auswanderung unter Verwendung von Täuschungsmitteln; Freiheitsstrafe von 1 Monat bis 2 Jahren (§ 144 StGB).
Weitere Begriffe : Getränkeverpackungen | Vor- und Nacherbschaft | Regelsatz |
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