Auswanderungsfreiheit Die Auswanderung aus der BRD steht, i. Gegensatz zu vielen anderen Staaten, jedermann frei. Gewisse Einschränkungen bestehen lediglich - im Interesse der Auswanderer - nach der VO gegen Missstände im Auswanderungswesen vom 14. 2. 1924 und nach dem G über das Auswanderungswesen vom 9.6.1897.
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