Automatisiertes Abrufverfahren

, Polizeirecht: automatisches Verfahren, das die vereinfachte Datenübermittlung personenbezogener Daten mittels Abruf ermöglicht. Der Abruf darf im Polizeirecht nur durch Polizeibehörden getätigt werden, § 10 d Abs. 1 S.2 MEPo1G.




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