Automatisiertes Abrufverfahren, Polizeirecht: automatisches Verfahren, das die vereinfachte Datenübermittlung personenbezogener Daten mittels Abruf ermöglicht. Der Abruf darf im Polizeirecht nur durch Polizeibehörden getätigt werden, § 10 d Abs. 1 S.2 MEPo1G.
Weitere Begriffe : Kleingartenpachtvertrag | Handelsgesetzbuch | Mehrwegverpackungen |
MMnews
|