Börsenzulassung von WertpapierenGrundsätzliche Pflichtvoraussetzung für Wertpapiere, die im Regulierten Markt an einer Börse gehandelt werden sollen. Gem. § 32 Abs. 2 BörsG hat der Emittent zusammen mit dem begleitenden Kreditinstitut die Zulassung zu beantragen. Über die Zulassung entscheidet die Geschäftsführung Zu den wichtigsten Zulassungskriterien zählen, dass die Wertpapiere den Anlegerschutzbestimmungen entsprechen und dass dem Antrag ein Prospekt beigefügt wird, durch den sich die Anleger ein Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere bilden können. Für den Freiverkehr gelten demgegenüber gem. § 48 BörsG vereinfachte Zulassungskriterien.
Weitere Begriffe : Europäische Genossenschaft | Kriminalitätstheorien, sozialstrukturelle | SGB IV |
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