Bürgermeisterverfassung
Gemeinde.
ist die besondere Form der - dualistischen oder monistischen Gemeindeverfassung, bei der ein Bürgermeister an der Spitze der Vertretungskörperschaft der Gemeinde steht und die Verwaltungsgeschäfte führt (z.B. Rheinland-Pfalz, Saarland). Sie geht auf das zu Beginn des 19. Jh.s in den Rheinlanden eingeführte französische Mairiesystem zurück. Ihr Gegensatz ist die Magistratsverfassung (unechte Magistrats Verfassung mit Gemeindevertretung und Magistrat als Gemeinde Vorstand in Hessen). Die duale Rat-B. mit einer Spitze findet sich in der Gegenwart in Baden- Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein. Lit.: Knemeyer, F., Die duale Rat-Bürgermeister- Verfassung, JuS 1998, 193
Gemeindeverfassungstypen.
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