Baden

ist seit 1951/1952 ein Teil des Bundeslandes Baden-Württemberg. Lit.: Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, 7. A. 2007

Das Baden ist Wassersport und in öffentlichen Gewässern grundsätzlich erlaubt. § 8 der BinnenschifffahrtsstraßenO (s. Schifffahrtsverkehrsregeln) verbietet das B. allerdings in bestimmten Bereichen, so im Bereich von Brücken, Hafeneinfahrten und Schleusen. Gem. § 26 SeeschifffahrtsstraßenO müssen bestimmte Sportboote Mindestabstände zu Badenden und dabei Höchstgeschwindigkeiten einhalten. S. a. Badegewässer.




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