Bahngrundbuch

Grundstücke, die der Bundesbahn gehören, sind buchungsfrei. Für private Eisenbahnen und Kleinbahnen sind im ehemaligen Preussen und in Baden-Württemberg besondere Grundbuchblätter für die sog. Bahneinheiten vorgesehen. Jedes Unternehmen bildet mit seinen zugehörigen Gegenständen (Grundstücken, Zubehör) eine eintragungspflichtige Bahneinheit als Sondervermögen.




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