Bahnpolizei ist Sonderpolizei der Eisenbahnen des öffentlichen Dienstes; hat nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung polizeiliche Befugnisse innerhalb des Bahngeländes. Kann bei Verstössen gegen bahnrechtl. Vorschriften auch Verwarnungsgeld nach § 56 OrdnungswidrigkeitsG erheben.
Weitere Begriffe : Notarielle Urkunde | Kontaminanten | Einwilligungstheorie |
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