BAT-ODer Tarifvertrag zu Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifrechtliche Vorschriften - vom 10. 12. 1990 (BAT-O), zul. geänd. d. Änderungstarifvertrag v. 31. 1. 2003, diente nach der Wiedervereinigung der schrittweisen Übertragung des Tarifrechts des BAT auf die neuen Länder. Nach dem In-Kraft-Treten des TVöD und des TVÜ am 1. 10. 2005 galt der BAT-O wie auch der BAT im Wesentlichen nur noch für die Länder, nicht mehr für die Kommunen. Seit 1. 11. 2006 wurde der BAT für die Beschäftigten der Länder durch den TV-L ersetzt. Eine Sonderregelung gilt für Berlin.
Weitere Begriffe : Lex imperfecta | Jugendgerichtsgesetz | Konvention zum Schutze der Menschenrechte |
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