Kommune im engeren Sinne gleich Gemeinde; im weiteren Sinne jede Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts unterhalb der Staatsebene, nämlich die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise (Kreise) sowie in einigen Bundesländern die Bezirke; sie haben das verfassungsrechtlich und gesetzlich garantierte Recht zur Verwaltung der kommunalen Angelegenheiten (Selbstverwaltungsrecht); der eigene Wirkungskreis umfasst die auf ihr Gebiet beschränkten Angelegenheiten, der übertragene Wirkungskreis durch Gesetz zur Erledigung übertragene Staatsangelegenheiten; im ersteren Fall hat der Staat nur die Rechtsaufsicht, im letzteren auch die Fachaufsicht.
Weitere Begriffe : Franchising | Entlassung des Beamten | Überörtliche Sozialhilfeträger |
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