Bauhandwerker Unternehmer i. S. d. §§ 631 ff. BGB. Der werkvertraglich geschuldete Leistungserfolg bezieht sich auf Errichtung, Sanierung oder Umbau eines Bauvorhabens. Bei Baubetreuungsverträgen bzw. Bauträgerverträgen werden Bauhandwerker zumeist als Subunternehmer eingeschaltet.
Weitere Begriffe : Barbetrag | Notwehrüberschreitung | Abpflügen |
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