Leistungserfolgist das im Rahmen eines Schuldverhältnisses vom Schuldner zu bewirkende Ergebnis, durch welches Erfüllung eintritt. Leistungserfolg und Leistungshandlung sind streng voneinander zu unterscheiden. Unter Erfüllung i.S.d. § 362 I BGB ist die Erbringung des L. gemeint. Der Ort, an dem der L. eintritt ist der Erfolgsort, der wiederum für die Unterscheidung zwischen Hol-, Bring- und Schickschuld maßgeblich ist und auch Antwort auf die Frage gibt, wann Konkretisierung eintritt.
Weitere Begriffe : Bauvoranfrage | Editionseid | Disziplinarmaßnahme |
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