Baulinie
Setzt der Bebauungsplan eine B. fest, so muss auf ihr gebaut werden. Einzelne Gebäudeteile dürfen nicht vor- oder zurücktreten. Dadurch werden die bebaubaren Flächen mehrerer Grundstücke einheitlich festgelegt.
ist die im Bebauungsplan als Rechtsetzung festgelegte Linie, durch welche die bebaubare Fläche eines Grundstücks gekennzeichnet wird (§ 9 BauGB).
Der Bebauungsplan (Bauleitplan) setzt durch Zeichnung und Farbe u. a. die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stelle der baulichen Anlagen (§ 9 BauGB) fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen können durch Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen bestimmt werden (s. Abstandsflächen im Baurecht). Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf ihr gebaut werden; ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude diese nicht überschreiten; ein geringfügiges Vortreten kann zugelassen werden. Gleiches gilt, wenn eine Bebauungstiefe von der Straßengrenze ab festgesetzt ist. Die Festsetzung der Baulinien ist, da sie als Teil des Bebauungsplans ergeht, ein Akt der Rechtsetzung (Satzung).
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