Bausparenwird staatlich gefördert durch Wohnungsbauprämien für die jährliche Ansparsumme. Wahlweise können statt dessen die Sparleistungen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Die staatliche Förderung ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb von 7 Jahren (Wohnungsbauprämie) bzw. 10 Jahren (Sonderausgaben) das Sparguthaben zu anderen als zu Wohnungsbauzwecken verwendet wird.
Weitere Begriffe : Heergewäte | Gleichheit der Wahl | Simultananwalt |
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