Baustellen Sicherung

An die Sorgfalt bei der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen aus Anlaß von Bauarbeiten an verkehrsreichen Straßen sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Straßenbauunternehmer darf sich aber zur Ausführung der ihm obliegenden Pflichten anderer, ihm als zuverlässig bekannter Personen bedienen, die er nur ausreichend zu überwachen braucht.
So sind z. B. bei Straßenaufbruchstellen, an denen ein beleuchtetes Schild steht, nach Einbruch der Dunkelheit wiederholte Kontrollen durchzuführen, um die Beleuchtung zu überprüfen, die der Absperrung dienenden Gegenstände (Barrieren und Teertonnen) ausreichend zu beleuchten.




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