Baustellenverordnung
ist die auf dem Arbeitsschutzgesetz beruhende Rechtsverordnung betreffend die Arbeitssicherheit auf (größeren) Baustellen. Lit.: Kollmer, N., Baustellenverordnung, 2000; Wietersheim, M. v./Noebel, T., Baustellenverordnung, 2001; Schach, R., Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung, 2006
Die im Vollzug der Baustellenrichtlinie vom 24. 6. 1992 (ABl. EG L 245/6) erlassene B. vom 10. 6. 1998 (BGBl. I 1283) m. Änd. soll den Arbeitsschutz auf Baustellen verbessern. Anders als das allgemeine Arbeitsschutzrecht knüpft die B. Schutzpflichten nicht nur an die Arbeitgebereigenschaft, sondern auch an die Bauherreneigenschaft an. Der Bauherr ist bei größeren Baustellen in der Regel verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen, der seinerseits einen Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erstellen sowie ggf. weitere vorbeugende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu veranlassen hat.
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